Einreise, Zoll und Aufenthalt in den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika zählen zu den beliebtesten Reisezielen weltweit – eine Reise dorthin will jedoch gut vorbereitet sein. Wer die USA besuchen möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über Einreisebestimmungen, Zollvorschriften und Aufenthaltsregelungen informieren. Ob Visumspflicht, elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), mitzuführende Dokumente oder erlaubte Einfuhren – zahlreiche Details entscheiden darüber, ob die Einreise reibungslos verläuft. Auch während des Aufenthalts gelten spezifische Vorschriften, etwa in Bezug auf die maximale Aufenthaltsdauer oder die Bedingungen für einen späteren Besuch. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen und gibt praktische Hinweise für eine entspannte Reise in die USA.

  • Was braucht man für die Einreise in die USA?
    Für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen elektronischen Reisepass, ein Rück- oder Weiterflugticket, eine rechtzeitig beantragte ESTA-Genehmigung sowie ggf. das Formular I-94 bei Einreise über Land oder Fähre. Voraussetzung für die visumfreie Einreise ist außerdem, dass in den letzten Jahren kein Aufenthalt in bestimmten Ländern wie Iran, Syrien oder Kuba stattgefunden hat.

  • Wie lange im Voraus muss man ESTA beantragen?
    Die ESTA-Registrierung muss spätestens 72 Stunden vor Abflug online über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) beantragt werden, sollte aber idealerweise so früh wie möglich erfolgen.

  • Welche Zollbestimmungen sind bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
    Bei der Rückreise nach Deutschland dürfen Reisende Waren (z. B. Geschenke, Elektronik, Parfum) im Gesamtwert bis 430 Euro zollfrei einführen, Genussmittel sind in begrenzten Mengen abgabefrei.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für die USA

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja, anerkannt nur in Verbindung mit einem Visum (kein ESTA möglich)

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja, anerkannt nur in Verbindung mit einem Visum (kein ESTA möglich)

  • Personalausweis: nein

Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. 

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage und einen Transit mit internationalem Weiterflug gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, erforderlich, wenn nur ein vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass vorliegt

  • Einreisegenehmigung: erforderlich

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage und einen Transit mit internationalem Weiterflug bleiben Deutsche unter dem Visa Waiver Program (VWP) unter folgenden Voraussetzungen visumsfrei:

  • Eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) ist erforderlich (siehe nächster Absatz).
  • Es liegt ein Reisepass (mit Chip) vor, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. (Bei Reisen mit dem Kinderreisepass oder dem vorläufigen Reisepass besteht Visumspflicht.)
  • Es liegt ein Rück- oder Weiterreiseticket vor, das nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln endet und auf ein Datum innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise ausgestellt ist. (Ohne ein solches Ticket muss der Grenzbeamte durch andere, unwiderlegliche Beweise überzeugt werden, dass enge Bindungen ins Heimatland bestehen und die Rückkehr innerhalb von 90 Tagen zwingend erfolgt. Es besteht die Gefahr, dass dies nicht gelingt und die Einreise verweigert wird.)
  • Für einen Flughafen-Transit (stop-over) auf einem US-amerikanischen Flughafen genügt ein Weiterflugticket.
  • Bei der Einreise über den Luft- und Seeweg darf die Beförderung nur mit den anerkannten Flug- und Schifffahrtslinien (Signatory Visa Waiver Program (VWP) Carriers ) erfolgen.
  • Bei der Einreise auf dem Landweg (von Kanada oder Mexiko) oder per Fähre ist zusätzlich zur ESTA das Formular I-94 auszufüllen (Gebühr 30 USD). Dies kann online innerhalb von 7 Tagen vor der Einreise online oder über die App ›CBP Go‹ beantragt werden.
  • Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien: Reisende dürfen sich nicht am oder nach dem 1. März 2011 in einem dieser Länder aufgehalten haben oder als Doppelstaater zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien besitzen (für besondere Personengruppen gibt es Ausnahmen, die Abfrage erfolgt im ESTA-Antrag).
  • Kuba: Reisende dürfen sich nicht am oder nach dem 12.1.2021 in Kuba aufgehalten haben (dazu kann bereits ein Tankstopp des Flugzeugs gelten) oder als Doppelstaater zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit von Kuba besitzen.

 

Elektronische Einreisegenehmigung ESTA

  • Die ESTA-Registrierung sollte so früh wie möglich, muss jedoch mindestens 72 Stunden vor dem Abflug online über das ESTA-System (Electronic System for Travel Authorization) beantragt werden. Die Beantragung ist auch über die ESTA Mobile App (erhältlich im App Store oder Google Play Store) möglich. Im Allgemeinen erfolgt binnen 24 Stunden eine Antwort.
  • Im ESTA-Formular muss bei der Eingabe der Seriennummer des Reisepasses die Ziffer Null "0" (anstatt dem Buchstaben "O") verwendet werden, andernfalls kann es zu Problemen bei der Einreise kommen.
  • Bei ESTA- oder Visumanträgen muss entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angegeben werden. Reisende, die ein X im Geschlechtseintrag haben, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung kontaktieren.
  • Es wird empfohlen, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und bei der Reise mitzuführen.
  • Für den ESTA-Antrag wird eine Gebühr von 40,27 USD erhoben, die online per Kreditkarte oder PayPal beglichen werden muss.
  • Die ESTA ist ab der Genehmigung zwei Jahre gültig, sofern sich nicht der Reisepass, der Name, das Geschlecht oder eine der Antworten, die im ESTA-Antrag mit ja oder nein zu beantworten sind, geändert hat.
  • Innerhalb der Gültigkeit sind mehrere Einreisen mit einem Aufenthalt bis zu jeweils 90 Tagen erlaubt, nach jedem Aufenthalt ist eine Ausreise aus der VWP-Zone (USA, Kanada, Mexiko, Karibikinseln) erforderlich. Die ESTA muss bei der Einreise gültig sein, bei der Ausreise darf sie abgelaufen sein.

Bei der Einreise

Der Grenzbeamte legt die tatsächliche Aufenthaltsdauer individuell fest.

Von allen Reisenden werden bei der Einreise am Flug- oder Seehafen ein digitaler Fingerabdruck und ein digitales Porträtfoto gefertigt. Reisende müssen angeben, unter welcher Adresse sie sich in den USA aufhalten. Bei Rundreisen genügt die erste Adresse.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die Entscheidung darüber trifft der US-Grenzbeamte vor Ort.

Visum

Alle Reisenden, die eine der Voraussetzungen für das Visa Waiver Programm nicht erfüllen, müssen ein Visum beantragen (für touristische Reisen das Visitor Visa Tourism B2). Dazu ist eine Terminvereinbarung für ein persönlichen Interview mit langen Wartezeiten erforderlich: weitere Hinweise zur Visumsbeantragung

Abstecher nach Kanada oder Mexiko

Die Wiedereinreise in die USA nach einem Abstecher nach Kanada und/oder Mexiko ist visumsfrei möglich, wenn die Aufenthaltsdauer inklusive Abstecher 90 Tage nicht überschreitet. Erklären Sie bei der Ausreise Ihre Rückkehrabsicht. Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Kanada und Mexiko.

Polioimpfung

Reisende mit einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen im Bundesstaat New York müssen 4 Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise aus den USA eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) nachweisen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den USA ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Denguefieber kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC.

Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC.

West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.

  • Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Die in den USA vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 25.04.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Reisen mit Hund und Katze

Seit dem 1. August 2024 gelten neue Bestimmungen durch die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC. Daher sind beim Transport von Hunden in Passagierflugzeugen in die Vereinigten Staaten Einschränkungen möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline über die Regelungen. Uneingeschränkt können Hunde weiterhin als Luftfracht befördert werden.

Sofern der Hund sich innerhalb von 6 Monaten vor der USA-Einreise nur in Deutschland oder anderen Ländern aufgehalten hat, die keine Tollwut-Hochrisikoländer (high-risk countries ) sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Tier muss bei der Einreise

  • mindestens sechs Monate alt sein,
  • einen gesunden Eindruck machen
  • und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (andernfalls wird die Einreise auf Kosten des Besitzers verweigert).

Zudem ist das "CDC Dog Import Form " auszufüllen und die Bestätigung als Ausdruck oder auf dem Smartphone vorzuzeigen.

Bestimmungen einzelner Bundesstaaten

In vielen Bundesstaaten gelten eigene Regelungen. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite des US-Landwirtschaftsministeriums

Weitere Informationen können bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates erfragt werden über State Animal Health Officials .

Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:

  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt).

Zollbestimmungen

Einreise in die USA

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 21 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu:

  • 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarren
  • 1 l Spirituosen (Bier, Wein, Spirituosen)

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Abgabefrei, keine Zollformalitäten. Geschenke sind bis zu einem Wert von 100 US-Dollar erlaubt.

Sonderbestimmungen

Der US-Zollbehörde ist es erlaubt, die auf Laptops, Mobiltelefonen, MP3-Playern und anderen Geräten gespeicherten Daten zu durchsuchen.

Medikamente, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten, dürfen nur mit ärztlichem Attest und in Mengen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Generell sind (nachweisbar) dringend benötigte Medikamente und Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren und bei der Einreise zu deklarieren.

Auskünfte über die Mitnahme von Waffen erhalten Sie (Anfragen nur schriftlich oder per Fax) vom US-Customs Department der US-Botschaft in Berlin, Fax (030) 83 22 62 16.
Feuerwerkskörper und Springmesser dürfen nicht eingeführt werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der US-amerikanischen Zollbehörde.

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde USA

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .